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Geldwäscheprävention & GwG-Compliance für Unternehmen und KMU

Pragmatisch. Prüfungsfest. Auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten.

WT Compliance unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Güterhändler, Pfandleiher, Recyclingunternehmen und weitere GwG-Verpflichtete bei der Umsetzung des Geldwäschegesetzes (GwG) und der Vorbereitung auf die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR).

Unsere Leistungen

Häufige Fragen zur Geldwäscheprävention für kleine und mittlere Unternehmen

Welche Branchen sind neben Banken und Immobilienmaklern noch vom GwG betroffen?

Auch Pfandleiher, Recycling- und Altmetallbetriebe, Leasingunternehmen, Versicherungsvermittler, Spielhallenbetreiber und Anbieter von Kryptodienstleistungen zählen zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz.

Ab wann gelten die GwG-Pflichten für kleine Unternehmen?

Die Verpflichtung besteht unabhängig von der Unternehmensgröße, sobald eine Tätigkeit nach dem GwG als risikobehaftet eingestuft wird, etwa bei Bargeschäften ab bestimmten Schwellenwerten oder dem Handel mit werthaltigen Gütern.

Wie kann ein kleines Unternehmen die GwG-Pflichten mit begrenzten Ressourcen umsetzen?

Mit klar strukturierten, auf die Betriebsgröße zugeschnittenen Prozessen für Kundenidentifikation, Risikoanalyse und Dokumentation. WT Compliance unterstützt Sie dabei praxisnah und ohne unnötigen Verwaltungsaufwand.

Was passiert, wenn ein KMU seine GwG-Pflichten nicht erfüllt?

Es drohen Bußgelder sowie behördliche Beanstandungen, unabhängig davon, ob die Unkenntnis der Pflicht unbeabsichtigt war.

Bietet WT Compliance auch branchenspezifische Beratung an?

Ja, unsere Lösungen werden individuell auf die jeweilige Branche zugeschnitten, etwa für Recyclingunternehmen, Pfandleiher oder Spielhallenbetreiber.

WT Compliance. Spezialisierte Geldwäscheprävention für Unternehmen.