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Risikoklassifizierung. KI-Governance. Nachweisbare KI-Kompetenz.
Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst Alltag, oft schneller eingeführt als geregelt. Mit der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gelten dafür verbindliche Pflichten, einige davon bereits heute. WT Compliance bringt Ordnung in Ihren KI-Einsatz: Wir erfassen und klassifizieren Ihre KI-Systeme, schaffen klare Regeln für Mitarbeitende und dokumentieren alles so, dass es einer Prüfung standhält.
Viele Unternehmen halten den AI Act für ein Thema von übermorgen. Tatsächlich gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 bereits: Jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt, muss Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz seiner Mitarbeitenden fördern. Das gilt auch für die alltägliche Nutzung von ChatGPT, Copilot oder vergleichbaren Tools.
Ohne klare Regeln entstehen Risiken, die schon heute bestehen:
Die KI-Verordnung tritt nicht auf einen Schlag in Kraft, sondern in Stufen. Verbindlich sind schon das Verbot bestimmter KI-Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz. Die umfangreichen Anforderungen an Hochrisiko-KI, etwa bei der Personalauswahl oder der Kreditwürdigkeitsprüfung, folgen später.
Der Gesetzgeber hat einzelne Fristen bereits angepasst, die inhaltlichen Anforderungen bleiben jedoch bestehen. Wer frühzeitig beginnt, setzt strukturiert um statt unter Zeitdruck.
Im Finanzsektor trifft der AI Act auf bestehende Aufsichtsanforderungen. KI-gestützte Kreditwürdigkeitsprüfungen gelten als Hochrisiko-KI, hinzu kommen die Erwartungen der BaFin, MaRisk und DORA für IKT-Drittanbieter. Wir kennen beide Welten aus der Praxis, von der Wertpapier-Compliance bis zur Geldwäscheprävention. Deshalb verzahnen wir Ihre KI-Governance mit bestehenden Compliance-Strukturen, statt ein paralleles System aufzubauen. Mehr dazu: Compliance im Finanzsektor und Compliance für Kreditinstitute.
Ja. Als Betreiber eines KI-Systems müssen Sie mindestens Maßnahmen zur KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden ergreifen. Je nach Einsatzzweck kommen Transparenz- und Datenschutzpflichten hinzu.
Nein, der AI Act sieht keine Pflicht zur Benennung vor. Eine klar zuständige Person ist aber der praktikabelste Weg, die Pflichten zu Kompetenz, Dokumentation und Überwachung nachweisbar zu erfüllen. Mehr dazu: Externer KI-Beauftragter.
Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden fördern, etwa Schulungen zu Funktionsweise, Chancen und Risiken der eingesetzten Systeme. Ein bestimmtes Kompetenzniveau schreibt das Gesetz nicht vor; die Maßnahmen sollten aber dokumentiert sein.
Wenn es in einem der in Anhang III genannten Bereiche eingesetzt wird, etwa bei der Personalauswahl oder der Kreditwürdigkeitsprüfung, oder als Sicherheitskomponente eines regulierten Produkts dient.
Beide gelten nebeneinander. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, bleiben Rechtsgrundlage, Informationspflichten und gegebenenfalls eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich.