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Wissen aufbauen. Risiken erkennen. Nachweisbar compliant sein.
Unsere Schulungen vermitteln die Anforderungen des Geldwäschegesetzes (GwG), der EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) und der einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Wir entwickeln branchenspezifische Konzepte für Kredit- und Finanzdienstleister, Juweliere, Edelmetallhändler, Autohäuser, Immobilienunternehmen und Kunsthändler.
Präsenzschulungen | Live-Webinare | E-Learning. Flexibel, praxisnah und auf Ihr Unternehmen abgestimmt, einschließlich Schulungsdokumentation und Teilnahmebescheinigung.
Alle Verpflichteten nach dem GwG müssen ihre Mitarbeiter regelmäßig zu Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung schulen, darunter Finanzdienstleister, Immobilienmakler, Güterhändler und weitere Berufsgruppen.
Das GwG schreibt eine regelmäßige Schulung vor, üblicherweise mindestens einmal jährlich, sowie eine Auffrischung bei relevanten gesetzlichen Änderungen und beim Einstieg neuer Mitarbeiter.
Ja. Neben Präsenzseminaren und Webinaren bietet WT Compliance ein E-Learning an, das Mitarbeiter flexibel absolvieren können: E-Learning Geldwäscheprävention für Güterhändler.
Ja, auf Wunsch erhalten die Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat, das die Teilnahme und die vermittelten Inhalte dokumentiert und als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden dient. Es ist keine staatlich anerkannte Qualifikation.
Die Kosten richten sich nach Teilnehmerzahl, Format und Umfang. Für ein individuelles Angebot nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.
Wir bieten Präsenzschulungen, Webinare und E-Learning-Formate an, sodass Sie das passende Format wählen können, ob zentral vor Ort oder flexibel für verteilte Teams.
Ja, die Inhalte werden auf Ihr individuelles Branchenrisiko und Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten, sodass die vermittelten Beispiele und Handlungsempfehlungen zu Ihrem Arbeitsalltag passen.
WT Compliance. Regulatorische Expertise. Praxisorientierte Wissensvermittlung.