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Verantwortung auslagern. Prävention stärken. Prüfungssicherheit gewinnen.
WT Compliance übernimmt die Funktion des externen Geldwäschebeauftragten und auf Wunsch die Stellvertretung. Wir verbinden Erfahrung aus Wirtschaftsprüfung, Finanzwirtschaft und regulatorischer Beratung mit einem risikoorientierten, praxisnahen Ansatz.
Die Kosten richten sich nach Größe, Branche und Risikoprofil Ihres Unternehmens. WT Compliance erstellt Ihnen dazu ein individuelles, unverbindliches Angebot.
Nach einem ersten Beratungsgespräch analysieren wir Ihre individuellen Risiken, erstellen die erforderliche Risikoanalyse gemäß § 5 GwG und übernehmen anschließend laufend die Funktion des externen Geldwäschebeauftragten, inklusive Überwachung, Mitarbeiterschulungen und Meldewesen an die FIU.
Nein. Nach dem Geldwäschegesetz muss die oder der Geldwäschebeauftragte ihre bzw. seine Tätigkeit im Inland ausüben.
Ja, die Bestellung sowie eine spätere Entpflichtung müssen vorab der zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt werden. WT Compliance unterstützt Sie bei diesem Meldeverfahren.
Die Geschäftsleitung bleibt grundsätzlich verantwortlich. Ein externer Geldwäschebeauftragter reduziert jedoch das operative Haftungsrisiko erheblich, da er die laufende Überwachung und Einhaltung der GwG-Pflichten übernimmt.
WT Compliance. Ihr spezialisierter Partner für die Auslagerung der Geldwäschebeauftragtenfunktion.