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Geldwäscheprävention & Regulatory Compliance für Banken und Finanzunternehmen

Regulatorische Expertise. Wirksame Compliance.

WT Compliance unterstützt Banken, Leasinggesellschaften, Factoring-Unternehmen, Zahlungsinstitute und Finanzdienstleister bei der Umsetzung geldwäscherechtlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen gemäß GwG, KWG, MaRisk und EU-Geldwäscheverordnung (AMLR), soweit jeweils anwendbar.

Als spezialisiertes Beratungshaus verbinden wir langjährige Erfahrung aus Wirtschaftsprüfung, Finanzwirtschaft und Compliance-Beratung mit fundierter regulatorischer Expertise. Unser Schwerpunkt liegt auf der Auslagerung externer Geldwäschebeauftragten- und Compliance-Funktionen, der Implementierung wirksamer Kontrollsysteme und der Begleitung aufsichtsbehördlicher Prüfungen.

Unsere Kernleistungen

  • Externer Geldwäschebeauftragter: Übernahme der Funktion gemäß § 7 GwG, Kontrollhandlungen und Berichtswesen
  • Regulatory Compliance & MaRisk: Übernahme und Unterstützung regulatorischer Compliance-Funktionen
  • Risikomanagement & interne Kontrollen: Risikoanalysen, Kontrollhandlungen, KYC und Weiterentwicklung interner Sicherungsmaßnahmen
  • AMLR & regulatorische Transformation: Gap-Analysen und Vorbereitung auf neue Anforderungen
  • Prüfungsbegleitung: Unterstützung bei aufsichtsbehördlichen Prüfungen, Sonderprüfungen und der Behebung von Feststellungen
  • Schulungen: Praxisorientierte Geldwäsche- und Compliance-Schulungen

Mehr dazu: Compliance für Finanzunternehmen und Compliance für Kreditinstitute.

Häufige Fragen zur Compliance im Finanzsektor

Welche Compliance-Anforderungen gelten für Banken und Finanzinstitute?

Banken müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a KWG sicherstellen, in der die MaRisk unter anderem eine Compliance-Funktion verlangen. Hinzu kommen die Pflichten zur Geldwäscheprävention nach dem GwG und die internen Sicherungsmaßnahmen nach § 25h KWG. Für Finanzunternehmen ohne Banklizenz stehen die Pflichten aus GwG und KWG im Vordergrund.

Warum ist eine Compliance-Beratung für unser Institut unerlässlich?

Die regulatorischen Anforderungen an Finanz- und Kreditinstitute werden ständig verschärft. Eine externe Beratung erkennt regulatorische Lücken frühzeitig, verringert Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung und sorgt dafür, dass interne Prozesse (z. B. nach MaRisk oder § 25h KWG) jederzeit nachvollziehbar und prüfungsfest sind.

Unterstützen Sie uns auch bei der Kommunikation mit der Aufsicht (BaFin/Bundesbank)?

Ja, wir begleiten unsere Mandanten bei aufsichtsrechtlichen Anfragen, unterstützen bei der Vorbereitung auf Sonderprüfungen und helfen dabei, Feststellungen der Aufsichtsbehörden strukturiert und nachhaltig abzuarbeiten.

Wie unterscheiden sich Ihre Ansätze für Finanz- und Kreditinstitute?

Bei Finanzdienstleistungsinstituten liegt der Fokus oft auf der Geldwäscheprävention (GwG), im Kreditwesen kommt eine tiefere Integration der MaRisk-Vorgaben hinzu. Wir passen unsere Methodik an Ihr Geschäftsmodell und Ihren regulatorischen Rahmen an.

WT Compliance. Ihr spezialisierter Partner für Geldwäscheprävention und Regulatory Compliance im Finanzsektor.