

Immobilienmakler zählen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zu den zentralen Verpflichteten. Der Immobiliensektor ist aufgrund hoher Transaktionssummen und komplexer Finanzierungsstrukturen ein besonderer Fokusbereich der Aufsichtsbehörden. Die Dynamik des Immobilienmarktes, gepaart mit internationalem Kapitalfluss, macht den Ankauf und Verkauf von Immobilien leider attraktiv für Geldwäscheaktivitäten.
Die gesetzlichen Anforderungen an Immobilienmakler sind anspruchsvoll, vielschichtig und unterliegen einem ständigen Wandel. Die Verantwortung für eine lückenlose Compliance liegt dabei direkt bei der Geschäftsführung. Verstöße können zu empfindlichen Bußgeldern und existenzbedrohenden Reputationsschäden führen.
WT Compliance ist auf die Geldwäscheprävention für Immobilienmakler spezialisiert und versteht die spezifischen Herausforderungen der Immobilienbranche. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre gesetzlichen Pflichten effizient und rechtskonform zu erfüllen, damit Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft – die Vermittlung von Immobilien – konzentrieren können.
Die Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz greifen bei jeder Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags über Immobilien, unabhängig vom Kaufpreis – bei Verdachtsfällen besteht zudem eine Meldepflicht unabhängig von Schwellenwerten.
Dazu zählen die Identifizierung von Vertragsparteien und wirtschaftlich Berechtigten, eine Risikoanalyse des Geschäftsbetriebs, laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung sowie die Meldung auffälliger Sachverhalte an die Financial Intelligence Unit (FIU).
Verstöße können mit Bußgeldern bis in den sechsstelligen Bereich sowie mit Reputationsschäden geahndet werden. Die Aufsichtsbehörden können zudem berufsrechtliche Konsequenzen prüfen.
Nach einer Analyse Ihrer Ist-Situation entwickeln wir maßgeschneiderte Prozesse für Ihr Maklerbüro und begleiten Sie laufend bei Risikoanalyse, Schulung und Meldewesen.
Lassen Sie uns gemeinsam besprechen, wie Sie Geldwäscheprävention in Ihrem Maklerbüro effizient und rechtskonform umsetzen können.
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