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Überwachung. Dokumentation. Ein fester Ansprechpartner.
KI-Tools sind schnell eingeführt, die Pflichten aus EU AI Act und DSGVO bleiben aber beim Unternehmen: KI-Kompetenz fördern, Transparenzpflichten einhalten, Risiken einordnen, Entscheidungen dokumentieren. In vielen Unternehmen fühlt sich dafür niemand zuständig. Ein externer KI-Beauftragter von WT Compliance übernimmt diese Rolle: Er überwacht Ihren KI-Einsatz, berät die Geschäftsführung und hält die Dokumentation aktuell.
Nein. Anders als beim Datenschutz- oder Geldwäschebeauftragten sieht der AI Act keine Benennung vor. Die Pflichten treffen Ihr Unternehmen trotzdem, und die Geschäftsführung bleibt für eine ordnungsgemäße Organisation verantwortlich. Ein KI-Beauftragter ist der praktikabelste Weg, diese Pflichten einer klar zuständigen Person zuzuordnen und nachweisbar zu erfüllen.
Ein typisches Beispiel: Ein Handelsunternehmen mit 150 Mitarbeitenden nutzt Microsoft Copilot im Büro. Der Vertrieb formuliert Angebote mit ChatGPT. Die Personalabteilung testet ein Tool, das Bewerbungen vorsortiert.
Als KI-Beauftragte erfassen wir zuerst alle drei Anwendungen. Copilot und ChatGPT sind unkritisch, brauchen aber klare Regeln: Kundendaten und Preise gehören nicht in öffentliche KI-Tools. Beim Bewerber-Tool sieht es anders aus. KI in der Personalauswahl gilt als Hochrisiko-KI. Wir prüfen deshalb, welche Pflichten auf das Unternehmen zukommen und was datenschutzrechtlich gilt.
Am Ende stehen eine kurze KI-Richtlinie, eine Schulung für alle Mitarbeitenden und eine klare Entscheidungsvorlage für die Geschäftsführung.
Eine eigene Stelle für KI-Compliance lohnt sich für die meisten mittelständischen Unternehmen nicht. Das Thema ist neu, Fachleute sind rar und der Aufwand schwankt stark. Mit einem externen KI-Beauftragten bekommen Sie Fachwissen genau in dem Umfang, den Ihr KI-Einsatz erfordert.
Ein KI-Beauftragter lohnt sich nicht erst bei Hochrisiko-KI. Sobald mehrere Abteilungen KI-Tools nutzen, braucht es jemanden, der den Überblick behält und Fragen verbindlich beantwortet.
Das hängt von Anzahl und Risiko Ihrer KI-Anwendungen ab. Nach einer ersten Bestandsaufnahme erstellen wir Ihnen ein individuelles, unverbindliches Angebot.
Grundsätzlich ja, sofern keine Interessenkonflikte entstehen. Die Kombination liegt nahe, weil viele KI-Fragen zugleich Datenschutzfragen sind.
Die Beratung ist ein Projekt, etwa zum Aufbau Ihrer KI-Governance. Der KI-Beauftragte ist eine laufende Funktion, die diese Governance dauerhaft überwacht und weiterentwickelt. Mehr dazu: KI-Compliance-Beratung.
Nein. Die Verantwortung bleibt bei der Geschäftsführung. Der KI-Beauftragte sorgt dafür, dass Pflichten erkannt, umgesetzt und dokumentiert werden.
KI-Verantwortung klar regeln: Wir übernehmen die Rolle des KI-Beauftragten und schaffen Klarheit darüber, welche KI in Ihrem Unternehmen wie genutzt wird.