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Compliance für Finanzunternehmen: Pflichten nach KWG und GwG sicher erfüllen

Finanzunternehmen bewegen sich in einem stark regulierten Umfeld. Die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG), insbesondere die Anforderungen nach § 25h KWG, greifen eng mit den geldwäscherechtlichen Pflichten nach dem GwG ineinander. Für viele Unternehmen ist das eine erhebliche Herausforderung.

Ob Leasinggesellschaft, Zahlungsinstitut, Factoring-Unternehmen oder Finanzvermittler: Als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (§ 2 GwG) stehen Sie unter der Aufsicht der Behörden. Ein individuell angepasstes Compliance-Management-System, das KWG-Anforderungen und GwG-Vorgaben verbindet, minimiert regulatorische Risiken und sichert den langfristigen Geschäftserfolg.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung liegt bei der Geschäftsleitung. Verstöße können zu Bußgeldern und strengen Auflagen der Aufsichtsbehörden führen, die den operativen Spielraum stark einschränken. Hinzu kommt ein möglicher Vertrauensverlust bei Kunden, Geschäftspartnern und Investoren.

WT Compliance ist als spezialisierter Partner an Ihrer Seite: von der Identifizierung und Analyse Ihrer Risikofelder über interne Sicherungsmaßnahmen bis zur laufenden Beratung. So entstehen belastbare Strukturen, und Sie können sich wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Umfassende Unterstützung für Finanzunternehmen

Unser Angebot richtet sich an Leasinggesellschaften, Zahlungsinstitute, Factoring-Unternehmen, Finanzvermittler und weitere Finanzunternehmen. Wir setzen regulatorische Anforderungen praxisnah um und kennen die besonderen Herausforderungen der verschiedenen Geschäftsmodelle. Dazu gehören Compliance- und Geldwäsche-Risikoanalysen, Richtlinien und Arbeitsanweisungen, Schulungen und die Unterstützung bei aufsichtsrechtlichen Prüfungen.

Kernleistungen für Finanzunternehmen

  • Risikomanagement: Wir erstellen eine maßgeschneiderte Risikoanalyse für Ihr Finanzunternehmen. Sie identifiziert und minimiert Risiken aus Transaktionen, Kundenstrukturen und Vertriebswegen.
  • Überwachung: Wir etablieren effiziente Compliance-Checks und Reporting-Prozesse zur Erkennung ungewöhnlicher oder verdächtiger Vorgänge und unterstützen Sie bei den Meldepflichten.
  • KYC-Prüfungen: Wir übernehmen die Identifizierung von Vertragspartnern im Sinne des GwG und KWG, einschließlich Abgleich mit Sanktionslisten und PEP-Prüfung.
  • Praxisnahe Schulungen: Maßgeschneiderte Compliance-Schulungen für Ihre Mitarbeiter, verständlich, aktuell und auf Ihren Finanzbetrieb zugeschnitten.
  • Externe Compliance-Funktion: Auf Wunsch übernehmen wir die Rolle der zentralen Stelle oder des Compliance-Beauftragten, von internen Anweisungen bis zur Kommunikation mit Behörden.

Mehr zu den Einzelleistungen finden Sie unter Externer Geldwäschebeauftragter und Seminare und Schulungen. Für Banken gibt es eine eigene Seite: Compliance für Kreditinstitute.

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