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Compliance für Kreditinstitute: MaRisk, KWG und Geldwäscheprävention

Kreditinstitute agieren in einem hochsensiblen und eng überwachten Umfeld. Die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG), insbesondere die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a KWG und die MaRisk, bilden das Fundament Ihres Geschäftsmodells. Hinzu kommen die umfangreichen geldwäscherechtlichen Pflichten (AML/GwG).

Als Kreditinstitut stehen Sie unter der Aufsicht der BaFin und der EZB. Ein belastbares, in Ihre Bankprozesse integriertes Compliance-Management-System, das MaRisk-Anforderungen und AML-Vorgaben vereint, minimiert regulatorische Risiken und sichert den langfristigen Erfolg Ihres Instituts.

Umfassende Unterstützung für Kreditinstitute

Die Anforderungen an Kreditinstitute entwickeln sich ständig weiter, etwa durch neue digitale Geschäftsmodelle und globale Finanzrisiken. Verstöße gegen gesetzliche Pflichten im Bereich MaRisk oder AML können zu Bußgeldern und aufsichtlichen Anordnungen führen, die Ihren Handlungsspielraum einschränken.

WT Compliance ist als spezialisierter Partner an Ihrer Seite. Wir kennen die Anforderungen an Kreditinstitute und unterstützen Sie bei Ihren aufsichtsrechtlichen Pflichten, von der bankbetrieblichen Organisation bis zur Geldwäscheprävention.

Kernleistungen für Kreditinstitute

  • Risikomanagement und MaRisk: Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der MaRisk-Vorgaben und erstellen maßgeschneiderte Risikoanalysen für Ihr Institut, um prozessuale Risiken zu minimieren und Ihre Governance-Strukturen zu stärken.
  • Geldwäscheprävention (AML) und KYC: Wir etablieren effiziente Compliance-Checks und Reporting-Prozesse zur Erkennung ungewöhnlicher Vorgänge, übernehmen die Identifizierung von Vertragspartnern (KYC) und prüfen Sanktionslisten und politisch exponierte Personen (PEP).
  • Praxisnahe Schulungen: Modular aufgebaute Compliance-Schulungen für Ihre Mitarbeiter, zugeschnitten auf den Bankbetrieb und die aktuellen AML-Standards.
  • Unterstützung bei regulatorischen Prüfungen: Wir begleiten Sie bei Sonderprüfungen nach § 44 KWG sowie bei Vorbereitung und Begleitung von Prüfungen der Aufsichtsbehörden zu MaRisk- und Geldwäsche-Themen.
  • Interim Management Compliance: Auf Wunsch übernehmen wir zeitweise Funktionen als Compliance-Beauftragter oder Geldwäschebeauftragter, um Kapazitätsengpässe fachkundig zu überbrücken.

Für Leasing, Zahlungsinstitute, Factoring und Finanzvermittler lesen Sie Compliance für Finanzunternehmen. Einen Überblick gibt die Seite Compliance im Finanzsektor.

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