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Finanzunternehmen bewegen sich in einem stark regulierten Umfeld. Die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG), insbesondere die Anforderungen nach § 25h KWG, greifen eng mit den geldwäscherechtlichen Pflichten nach dem GwG ineinander. Für viele Unternehmen ist das eine erhebliche Herausforderung.
Ob Leasinggesellschaft, Zahlungsinstitut, Factoring-Unternehmen oder Finanzvermittler: Als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (§ 2 GwG) stehen Sie unter der Aufsicht der Behörden. Ein individuell angepasstes Compliance-Management-System, das KWG-Anforderungen und GwG-Vorgaben verbindet, minimiert regulatorische Risiken und sichert den langfristigen Geschäftserfolg.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung liegt bei der Geschäftsleitung. Verstöße können zu Bußgeldern und strengen Auflagen der Aufsichtsbehörden führen, die den operativen Spielraum stark einschränken. Hinzu kommt ein möglicher Vertrauensverlust bei Kunden, Geschäftspartnern und Investoren.
WT Compliance ist als spezialisierter Partner an Ihrer Seite: von der Identifizierung und Analyse Ihrer Risikofelder über interne Sicherungsmaßnahmen bis zur laufenden Beratung. So entstehen belastbare Strukturen, und Sie können sich wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Unser Angebot richtet sich an Leasinggesellschaften, Zahlungsinstitute, Factoring-Unternehmen, Finanzvermittler und weitere Finanzunternehmen. Wir setzen regulatorische Anforderungen praxisnah um und kennen die besonderen Herausforderungen der verschiedenen Geschäftsmodelle. Dazu gehören Compliance- und Geldwäsche-Risikoanalysen, Richtlinien und Arbeitsanweisungen, Schulungen und die Unterstützung bei aufsichtsrechtlichen Prüfungen.
Mehr zu den Einzelleistungen finden Sie unter Externer Geldwäschebeauftragter und Seminare und Schulungen. Für Banken gibt es eine eigene Seite: Compliance für Kreditinstitute.
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