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Geldwäscheprävention für Kunstgalerien & Kunsthändler

Spezialisierte GwG-Compliance für Galerien und den Kunsthandel.

WT Compliance unterstützt Kunstgalerien, Galeristen, Kunsthändler und Auktionshäuser bei der Umsetzung des Geldwäschegesetzes (GwG) und der Vorbereitung auf die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR).

Unsere Leistungen

Häufige Fragen zur Geldwäscheprävention im Kunsthandel

Ab welchem Betrag gelten die GwG-Pflichten im Kunsthandel?

Bei Bartransaktionen ab 10.000 Euro greifen die vollen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz, unabhängig davon, ob es sich um einen Einzelverkauf oder mehrere zusammenhängende Transaktionen handelt.

Wer zählt im Kunsthandel zu den Verpflichteten nach dem GwG?

Kunsthändler, Galerien, Auktionshäuser und Kunstvermittler gelten unabhängig vom Vertriebskanal (stationär, online, Auktion) als Verpflichtete nach dem GwG.

Welche Angaben müssen zur Herkunft eines Kunstwerks dokumentiert werden?

Erforderlich ist eine nachvollziehbare Provenienzdokumentation sowie die Identifizierung von Vertragspartner und wirtschaftlich Berechtigtem bei relevanten Transaktionen.

Kann ich die Geldwäscheprävention als Kunsthändler auslagern?

WT Compliance übernimmt auf Wunsch die laufende Überwachung, KYC-Prüfungen und die Funktion des externen Geldwäschebeauftragten für Ihr Unternehmen.

WT Compliance. Ihr spezialisierter Partner für Geldwäscheprävention im Kunsthandel.