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Geldwäscheprävention für Immobilienmakler

GwG-Compliance. Branchenspezifisch. Praxisorientiert.

WT Compliance unterstützt Immobilienmakler und Maklergesellschaften bei der Umsetzung des Geldwäschegesetzes (GwG) und der Vorbereitung auf die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR).

Unsere Leistungen

Häufige Fragen zur Geldwäscheprävention für Immobilienmakler

Ab welchem Betrag gelten die GwG-Pflichten für Immobilienmakler?

Die Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz greifen bei jeder Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags über Immobilien, unabhängig vom Kaufpreis. Bei Verdachtsfällen besteht zudem eine Meldepflicht unabhängig von Schwellenwerten.

Welche Pflichten hat ein Immobilienmakler nach dem GwG?

Dazu zählen die Identifizierung von Vertragsparteien und wirtschaftlich Berechtigten, eine Risikoanalyse des Geschäftsbetriebs, laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung sowie die Meldung auffälliger Sachverhalte an die Financial Intelligence Unit (FIU).

Kann ich die Geldwäscheprävention als Immobilienmakler auslagern?

Ja, das ist möglich. Nach § 6 Abs. 7 GwG können Sie die Durchführung von Maßnahmen der Geldwäscheprävention, zum Beispiel die Erstellung der Risikoanalyse, Kundensorgfaltspflichten oder die Funktion des externen Geldwäschebeauftragten, an qualifizierte Dritte auslagern. Die rechtliche Letztverantwortung bleibt jedoch stets bei Ihnen als Immobilienmakler.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit WT Compliance ab?

Nach einer Analyse Ihrer Ist-Situation entwickeln wir maßgeschneiderte Prozesse für Ihr Maklerbüro und begleiten Sie laufend bei Risikoanalyse, Schulung und Meldewesen.

WT Compliance. Ihr Partner für Geldwäscheprävention in der Immobilienwirtschaft.