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Geldwäscheprävention für Autohäuser & Luxusautohändler

Spezialisierte GwG-Compliance für den Automobilhandel.

WT Compliance unterstützt Luxusautohäuser, Automobilhandelsgruppen und gewerbliche Fahrzeughändler bei der Umsetzung des Geldwäschegesetzes (GwG) und der Vorbereitung auf die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR).

Hochpreisige Fahrzeuge, internationale Kundenbeziehungen und komplexe Zahlungsstrukturen erfordern eine fundierte Risikobewertung und angemessene interne Sicherungsmaßnahmen.

Unsere Leistungen

  • Externer Geldwäschebeauftragter: Übernahme der Funktion, soweit aufsichtsrechtlich vorgesehen und zulässig
  • GwG-Risikoanalyse: Branchenspezifische Bewertung von Geldwäscherisiken gemäß § 5 GwG
  • KYC & Compliance-Kontrollen: Kundenidentifizierung, Prüfung wirtschaftlich Berechtigter und risikoorientierte Kontrollprozesse
  • GwG-Richtlinien & Schulungen: Interne Sicherungsmaßnahmen und praxisorientierte Mitarbeiterschulungen
  • AMLR-Vorbereitung: Gap-Analysen und Anpassung bestehender Präventionssysteme

Häufige Fragen zur Geldwäscheprävention im Autohaus

Ab welchem Betrag muss ein Autohaus Kunden identifizieren?

Bei Barzahlungen ab 10.000 Euro greifen die Sorgfaltspflichten des GwG, auch wenn sich der Betrag aus mehreren zusammenhängenden Zahlungen ergibt.

Wer im Autohaus muss geschult werden?

Alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt oder Zahlungsannahme, vor allem Verkäufer und Mitarbeiter in der Finanzierung, sowie die Geschäftsleitung.

Braucht ein Autohaus einen Geldwäschebeauftragten?

Ob die Bestellung vorgeschrieben ist, hängt von der Art des Verpflichteten und von Anordnungen der Aufsichtsbehörde ab. Auf Wunsch übernimmt WT Compliance die Funktion.

Was droht bei Verstößen gegen das GwG?

Verstöße gegen das GwG können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden (§ 56 GwG). Die Verantwortung liegt bei der Geschäftsleitung. Hinzu kommen Reputationsschäden.

WT Compliance. Ihr spezialisierter Partner für Geldwäscheprävention im Luxusautomobilhandel.