Startseite / Branchen / Autohäuser
Spezialisierte GwG-Compliance für den Automobilhandel.
WT Compliance unterstützt Luxusautohäuser, Automobilhandelsgruppen und gewerbliche Fahrzeughändler bei der Umsetzung des Geldwäschegesetzes (GwG) und der Vorbereitung auf die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR).
Hochpreisige Fahrzeuge, internationale Kundenbeziehungen und komplexe Zahlungsstrukturen erfordern eine fundierte Risikobewertung und angemessene interne Sicherungsmaßnahmen.
Bei Barzahlungen ab 10.000 Euro greifen die Sorgfaltspflichten des GwG, auch wenn sich der Betrag aus mehreren zusammenhängenden Zahlungen ergibt.
Alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt oder Zahlungsannahme, vor allem Verkäufer und Mitarbeiter in der Finanzierung, sowie die Geschäftsleitung.
Ob die Bestellung vorgeschrieben ist, hängt von der Art des Verpflichteten und von Anordnungen der Aufsichtsbehörde ab. Auf Wunsch übernimmt WT Compliance die Funktion.
Verstöße gegen das GwG können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden (§ 56 GwG). Die Verantwortung liegt bei der Geschäftsleitung. Hinzu kommen Reputationsschäden.
WT Compliance. Ihr spezialisierter Partner für Geldwäscheprävention im Luxusautomobilhandel.