Mit der Veröffentlichung eines Entwurfs neuer Regulatory Technical Standards (RTS) konkretisiert die European Anti-Money Laundering Authority (AMLA) erstmals die Methodik, nach der nationale Aufsichtsbehörden künftig das Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko von Verpflichteten des Nichtfinanzsektors bewerten sollen.
Ziel der technischen Standards ist die Schaffung eines europaweit einheitlichen Bewertungsrahmens, der eine konsistente und vergleichbare Aufsicht innerhalb der Europäischen Union ermöglicht. Die geplanten Vorgaben sollen sicherstellen, dass Verpflichtete unabhängig vom jeweiligen Mitgliedstaat nach denselben risikoorientierten Grundsätzen beurteilt werden.
Einheitliche Bewertungsmethodik für die Aufsicht
Die RTS definieren die Methodik, anhand derer die zuständigen Aufsichtsbehörden künftig drei wesentliche Elemente bewerten:
- Das inhärente Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko eines Unternehmens,
- Die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Sicherungsmaßnahmen sowie
- Das verbleibende Restrisiko, das nach Berücksichtigung dieser Maßnahmen besteht.
Auf Grundlage dieser Bewertung erfolgt anschließend die aufsichtsrechtliche Einstufung eines Unternehmens. Diese Einstufung bildet künftig eine wesentliche Grundlage für Art, Umfang und Intensität der risikobasierten Aufsicht.
Rechtsgrundlage
Die Ausarbeitung der technischen Standards erfolgt auf Grundlage von Artikel 40 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2024/1640 (AMLD6). Der europäische Gesetzgeber verpflichtet die AMLA insbesondere dazu, einheitliche Vorgaben für:
- Die Bewertung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken,
- Die Klassifizierung des inhärenten Risikos,
- Die Beurteilung der Wirksamkeit interner Sicherungsmaßnahmen,
- Die Ermittlung des Restrisikos sowie
- Die regelmäßige Aktualisierung der Risikoprofile
zu entwickeln. Die technischen Standards ergänzen damit den neuen europäischen Rechtsrahmen zur Geldwäscheprävention und tragen zu einer stärkeren Harmonisierung der Aufsicht innerhalb der Europäischen Union bei.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Der Entwurf richtet sich an Verpflichtete des Nichtfinanzsektors gemäß der Verordnung (EU) 2024/1624. Hierzu zählen unter anderem:
- Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und externe Buchhalter,
- Rechtsanwälte und Notare,
- Treuhand- und Unternehmensdienstleister,
- Immobilienmakler,
- Händler von Edelmetallen und Edelsteinen,
- Händler hochwertiger Güter,
- Anbieter von Glücksspielen,
- Crowdfunding-Dienstleister,
- Vermittler von Investitionsmigration,
- Nichtfinanzielle Holdinggesellschaften,
- Professionelle Fußballvereine sowie
- Fußballagenten.
Da sich die Geschäftsmodelle und Risikostrukturen dieser Branchen erheblich unterscheiden, sieht der RTS-Entwurf branchenspezifische Bewertungsmodelle vor. Dadurch sollen die jeweiligen Besonderheiten einzelner Verpflichtetengruppen angemessen berücksichtigt werden.
Fokus auf das einzelne Unternehmen
Eine der wesentlichsten Neuerungen besteht darin, dass die Aufsicht künftig noch stärker auf der individuellen Risikosituation jedes einzelnen Unternehmens aufbauen wird.
Während bisher in einzelnen Mitgliedstaaten sektorbezogene Betrachtungen eine größere Rolle spielten, verfolgt die AMLA nun einen deutlich stärker unternehmensbezogenen Ansatz. Maßgeblich ist künftig nicht mehr ausschließlich das allgemeine Risiko einer Branche, sondern insbesondere die konkrete Ausgestaltung der internen Prozesse, Kontrollen und Sicherungsmaßnahmen des jeweiligen Verpflichteten.
Damit rückt die Qualität des individuellen Compliance-Managements stärker in den Mittelpunkt der aufsichtlichen Bewertung.
Praktische Auswirkungen
Die künftige Risikoeinstufung wird erhebliche Auswirkungen auf die aufsichtsrechtliche Behandlung eines Unternehmens haben. Insbesondere kann sie Einfluss nehmen auf:
- Die Häufigkeit und Intensität aufsichtlicher Maßnahmen,
- Die Auswahl von Unternehmen für Vor-Ort-Prüfungen,
- Zusätzliche Informationsanforderungen,
- Themenbezogene Sonderprüfungen sowie
- Die Priorisierung der verfügbaren Aufsichtsressourcen.
Wichtiger Handlungsbedarf: Für Verpflichtete bedeutet dies, dass belastbare Risikoanalysen, wirksame interne Sicherungsmaßnahmen sowie eine nachvollziehbare Dokumentation künftig noch stärker in den Fokus der Aufsicht rücken werden.
Fazit: Rechtzeitig auf die AMLA-Standards vorbereiten
Mit den geplanten Regulatory Technical Standards verfolgt die AMLA einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer europaweit harmonisierten und konsequent risikoorientierten Geldwäscheaufsicht.
Auch wenn sich die Standards in erster Linie an die zuständigen Aufsichtsbehörden richten, werden sie erhebliche praktische Auswirkungen auf Unternehmen des Nichtfinanzsektors entfalten. Verpflichtete sollten die Entwicklung daher frühzeitig beobachten und ihre bestehenden Risikoanalysen, internen Sicherungsmaßnahmen sowie Governance-Strukturen daraufhin überprüfen, ob diese den künftig zu erwartenden Anforderungen entsprechen.
Gerade vor dem Hintergrund der fortschreitenden europäischen Harmonisierung gewinnt ein wirksames und nachvollziehbar dokumentiertes Compliance-Management zunehmend an Bedeutung und wird künftig einen wesentlichen Bestandteil einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden darstellen.

