

Münzhändler und Edelmetallhändler gehören in vielen Fällen zu den Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG), auch wenn ihnen das selbst gar nicht bewusst ist. Bereits Barverkäufe ab 2.000 Euro können dazu führen, dass umfangreiche Pflichten aus dem GwG greifen – etwa die Identifizierung von Kunden, die Erstellung eines internen Risikomanagements und die Dokumentation von Transaktionen. Die Aufsichtsbehörden kontrollieren in diesem Bereich zunehmend intensiv – insbesondere, wenn ein Anfangsverdacht besteht oder auffällige Transaktionen registriert werden.
WT Compliance unterstützt Münzhändler dabei, die gesetzlichen Anforderungen des GwG rechtskonform und praxisnah umzusetzen. Unser speziell für Händler entwickeltes Compliance-Angebot umfasst die Durchführung eines GwG-Schnellchecks, die Erstellung eines individuell angepassten Geldwäschekonzepts sowie konkrete Handlungsempfehlungen zur Risikominimierung. Darüber hinaus bieten wir Schulungen für Mitarbeitende, Musterformulare für die gesetzlich geforderten Prüfprozesse und Unterstützung bei Fragen im Umgang mit Behörden.
Für Sie als Händler bedeutet das: keine Unsicherheit mehr im Umgang mit Prüfungen und klare Leitlinien für den rechtskonformen Alltag. Wir stellen sicher, dass Ihre Dokumentation prüfungssicher ist und Sie alle Anforderungen erfüllen – ohne übermäßigen Aufwand.
Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit einer kostenfreien Erstberatung. Gemeinsam klären wir, ob Sie dem GwG unterliegen und welche Schritte erforderlich sind. Die Beratung ist unverbindlich und auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten.
Lassen Sie uns gemeinsam besprechen, wie Sie Geldwäscheprävention in Ihrem Münzhandel effizient und rechtskonform umsetzen können.