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Know Your Customer (KYC) E-learning Geldwäscheprävention und Externer Geldwäschebeauftragte​r

Externer Geldwäschebeauftragter: Ihre 4 wichtigsten Schritte zu sicherer Compliance

Die Einhaltung der komplexen Vorschriften zur Geldwäscheprävention stellt viele Unternehmen – besonders in Branchen wie Autohandel, Juwelierwesen oder Münz- und Antiquitätenhandel – vor große Herausforderungen. Ein externer Geldwäschebeauftragter bietet eine strategische und effektive Lösung: Er entlastet Sie von komplexen, zeitaufwändigen Pflichten und gewährleistet gleichzeitig die Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, während wir Ihre Geldwäscheprävention sicherstellen.

Unser Leistungsangebot basiert auf vier bewährten Säulen, die Ihnen maximale Rechtssicherheit garantieren und Risiken effektiv minimieren:

1. Maßgeschneiderte Risikoanalyse & Konzepte

Eine fundierte Risikoanalyse ist das Fundament wirksamer Geldwäscheprävention. Wir identifizieren präzise Risikobereiche Ihres Unternehmens, basierend auf Ihren spezifischen Geschäftsfeldern, Kundenstrukturen und Transaktionen. Darauf aufbauend entwickeln wir maßgeschneiderte Handlungsanweisungen und interne Organisationsrichtlinien. Diese sind nicht nur rechtssicher, sondern auch praxisnah, um eine reibungslose Implementierung zu gewährleisten. So erfüllen Sie die komplexen Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG).

2. Effektive Mitarbeiterschulungen

Ihre Mitarbeiter sind entscheidend im Kampf gegen Geldwäsche. Wir bieten gezielte Mitarbeiterschulungen, die das notwendige Wissen über aktuelle Gesetze, interne Meldepflichten und die Erkennung verdächtiger Muster vermitteln. Unser Ziel ist es, das Bewusstsein zu schärfen und die Fachkenntnisse zu verbessern, damit Ihr Team Geldwäsche-Risiken frühzeitig erkennt und korrekt reagiert. Regelmäßige Auffrischungskurse halten Ihr Personal stets auf dem neuesten Stand der Entwicklungen.

3. Laufende Überwachung & Meldewesen an die FIU

Die Pflichten eines Geldwäschebeauftragten sind fortlaufend. Wir übernehmen die kontinuierliche Überwachung und Kontrolle Ihrer Geschäftsprozesse und Transaktionen, um die Einhaltung interner Vorgaben und gesetzlicher Anforderungen zu gewährleisten. Dies beinhaltet auch die professionelle Bearbeitung und fristgerechte Meldung von Verdachtsfällen an die Financial Intelligence Unit (FIU) externer Link zur FIU über das GoAML-Portal. So stellen wir sicher, dass Sie Ihren Meldepflichten lückenlos nachkommen.

Externer Geldwäschebeauftragter für Ihre Geldwäscheprävention? Wir übernehmen das – für Ihre sichere Compliance.

4. Maximale Rechtssicherheit & Entlastung

Unsere Expertise gewährleistet Ihnen maximale Rechtssicherheit. Wir sind stets über aktuelle Gesetzesänderungen und die Anforderungen von Aufsichtsbehörden wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) externer Link zur BaFin informiert. Die Auslagerung des externen Geldwäschebeauftragten entlastet Ihr Unternehmen erheblich. Sie sparen nicht nur wertvolle Zeit und Personalkosten, sondern können sich voll und ganz auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Mit unserer Unterstützung navigieren Sie sicher durch die Anforderungen des GwG und minimieren Compliance-Risiken.

Schulungen und Seminare zur Geldwäscheprävention

Ihre Vorteile der Auslagerung

Profitieren Sie von diesen klaren Vorteilen, wenn Sie Ihre Geldwäscheprävention an uns auslagern:

Häufige Fragen zum externen Geldwäschebeauftragten

Was kostet ein externer Geldwäschebeauftragter?

Die Kosten richten sich nach Größe, Branche und Risikoprofil Ihres Unternehmens. WT Compliance erstellt Ihnen dazu ein individuelles, unverbindliches Angebot.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit WT Compliance ab?

Nach einem ersten Beratungsgespräch analysieren wir Ihre individuellen Risiken, erstellen die erforderliche Risikoanalyse gemäß § 5 GwG und übernehmen anschließend laufend die Funktion des externen Geldwäschebeauftragten – inklusive Überwachung, Mitarbeiterschulungen und Meldewesen an die FIU.

Kann ein externer Geldwäschebeauftragter vom Ausland aus tätig sein?

Nein. Nach dem Geldwäschegesetz muss die oder der Geldwäschebeauftragte ihre bzw. seine Tätigkeit im Inland ausüben.

Muss die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten der Aufsichtsbehörde angezeigt werden?

Ja, die Bestellung sowie eine spätere Entpflichtung müssen vorab der zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt werden. WT Compliance unterstützt Sie bei diesem Meldeverfahren.

Wer haftet, wenn Pflichten nach dem GwG verletzt werden?

Die Geschäftsleitung bleibt grundsätzlich verantwortlich. Ein externer Geldwäschebeauftragter reduziert jedoch das operative Haftungsrisiko erheblich, da er die laufende Überwachung und Einhaltung der GwG-Pflichten übernimmt.