

Auch viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind verpflichtet, die Anforderungen des Geldwäschegesetzes (GwG) umzusetzen – häufig, ohne sich dessen vollständig bewusst zu sein. Neben bekannten Branchen wie Immobilienmaklern oder Pfandleihern betrifft dies auch Betriebe aus Bereichen wie Altmetall- und Recyclingwirtschaft, Leasing, Versicherungsvermittlung, Spielhallenbetrieb, Kryptodienstleistungen und vielen weiteren.
Gerade in barintensiven Geschäftsmodellen oder beim Handel mit wertvollen Rohstoffen – z. B. bei Recyclingunternehmen oder im Altmetallhandel – besteht ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche, das laut Gesetz durch geeignete Sorgfaltspflichten kontrolliert werden muss. Dazu zählen die Kundenidentifikation (KYC), eine Risikoanalyse, die Überwachung von Transaktionen sowie die Meldung verdächtiger Vorgänge.
WT Compliance unterstützt Sie dabei, auch mit begrenzten Ressourcen ein effizientes und gesetzeskonformes Compliance-System aufzubauen. Unsere Lösungen sind speziell auf kleinere und mittlere Betriebe zugeschnitten – praktisch umsetzbar, verständlich dokumentiert und mit einem klaren Fokus auf das Wesentliche.
Wir helfen Ihnen bei der Erstellung Ihrer Risikomanagement-Strategie, bei der Schulung Ihrer Mitarbeitenden und bei der Umsetzung aller Pflichten nach dem GwG, ohne Ihren Arbeitsalltag unnötig zu belasten.
Auch Pfandleiher, Recycling- und Altmetallbetriebe, Leasingunternehmen, Versicherungsvermittler, Spielhallenbetreiber und Anbieter von Kryptodienstleistungen zählen zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz.
Die Verpflichtung besteht unabhängig von der Unternehmensgröße, sobald eine Tätigkeit nach dem GwG als risikobehaftet eingestuft wird – etwa bei Bargeschäften ab bestimmten Schwellenwerten oder dem Handel mit werthaltigen Gütern.
Mit klar strukturierten, auf die Betriebsgröße zugeschnittenen Prozessen für Kundenidentifikation, Risikoanalyse und Dokumentation – WT Compliance unterstützt Sie dabei praxisnah und ohne unnötigen Verwaltungsaufwand.
Es drohen Bußgelder sowie behördliche Beanstandungen, unabhängig davon, ob die Unkenntnis der Pflicht unbeabsichtigt war.
Ja, unsere Lösungen werden individuell auf die jeweilige Branche zugeschnitten, etwa für Recyclingunternehmen, Pfandleiher oder Spielhallenbetreiber.
Lassen Sie uns gemeinsam besprechen, wie Sie Geldwäscheprävention in Ihrem Unternehmen effizient und rechtskonform umsetzen können.
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