

Als Kunst- und Antiquitätenhändler – oft auch kurz als Kunsthändler bezeichnet, sind Sie verpflichtet, die Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) einzuhalten. Für die Geldwäscheprävention für Kunsthändler gelten dabei besonders strenge Sorgfaltspflichten: Der Handel mit wertvollen Kunstwerken und antiken Objekten erfordert eine gründliche Überprüfung der Herkunft der Waren und die Überwachung verdächtiger Transaktionen, insbesondere bei Bargeldzahlungen.
Die Umsetzung von Compliance-Maßnahmen schützt Ihr Unternehmen vor Reputationsverlust und finanziellen Strafen. Mit WT Compliance erhalten Sie maßgeschneiderte Lösungen, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Wir unterstützen Sie bei der Kundenidentifikation, der Prüfung verdächtiger Transaktionen und der Dokumentation relevanter Vorgänge.
Unsere Schulungen helfen Ihrem Team, die gesetzlichen Anforderungen korrekt umzusetzen und Ihre Compliance-Strategie auf dem neuesten Stand zu halten. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung und stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen alle Compliance-Vorgaben erfüllt.
Der Kunst- und Antiquitätenmarkt gilt bei Aufsichtsbehörden als besonders risikobehaftet: Hohe Wertsteigerungen, oft schwer nachvollziehbare Provenienzen und ein international geprägter Handel machen Kunstwerke und antike Objekte attraktiv für Geldwäscheaktivitäten. Bereits seit der Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie zählen Kunsthändler, Auktionshäuser und Galerien ausdrücklich zu den Verpflichteten nach dem GwG – unabhängig davon, ob der Verkauf stationär, online oder über Auktionen erfolgt. Besonders bei Transaktionen ab 10.000 Euro in bar gelten verschärfte Sorgfaltspflichten: Dazu zählen die Identifizierung des Vertragspartners und gegebenenfalls des wirtschaftlich Berechtigten, eine nachvollziehbare Dokumentation der Provenienz sowie die Bewertung, ob ein erhöhtes Risiko vorliegt – etwa bei Geschäften mit politisch exponierten Personen oder Käufern aus Hochrisikostaaten. WT Compliance unterstützt Sie dabei, diese Prüfungen praxisnah in Ihren Galerie- oder Auktionsalltag zu integrieren, ohne den Verkaufsprozess unnötig zu verlangsamen.
Bei Bartransaktionen ab 10.000 Euro greifen die vollen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz – unabhängig davon, ob es sich um einen Einzelverkauf oder mehrere zusammenhängende Transaktionen handelt.
Kunsthändler, Galerien, Auktionshäuser und Kunstvermittler gelten unabhängig vom Vertriebskanal (stationär, online, Auktion) als Verpflichtete nach dem GwG.
Erforderlich ist eine nachvollziehbare Provenienzdokumentation sowie die Identifizierung von Vertragspartner und wirtschaftlich Berechtigtem bei relevanten Transaktionen.
WT Compliance übernimmt auf Wunsch die laufende Überwachung, KYC-Prüfungen und die Funktion des externen Geldwäschebeauftragten für Ihr Unternehmen.
Lassen Sie uns gemeinsam besprechen, wie Sie Geldwäscheprävention im Kunst- und Antiquitätenhandel effizient und rechtskonform umsetzen können.
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